Für Anlässe und Gelegenheitswirtschaften (Vereinsanlässe usw.) ausserhalb eines Restaurantionsbetriebs sieht das kantonale Gastgewerbegesetz eine Bewilligungspflicht vor. Die Bewilligung wird durch die Gemeinde am Ort des Anlasses ausgestellt. Dies gilt ebenso, wenn Anlässe länger als bis 24.00 Uhr dauern (Freinacht).
Für Gastwirtschaftsbewilligungen, Tombola, Lotto ist die Abteilung Bewilligungen des Kantons Basel-Landschaft zuständig.