Verwaltung
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Feuerungskontrolle

Das Reglement über die Feuerungskontrolle regelt die Aufgaben der Gemeinde, welche ihr vom Kanton übertragen sind. Die Aufgaben beziehen sich auf folgende Anlagen: Ölfeuerungen, Gasfeuerungen, Holz-Zentralheizungen und Holz-Einzelraumbefeuerungen.

Information zur Organisation
Die Gemeinde Gelterkinden hat keine amtliche Feuerungskontrolleurin, bzw. keinen amtlichen Feuerungskontrolleur. Die Gemeinde anerkennt Messungen von Servicefirmen und Kontrollpersonal, wenn diese die notwendigen Qualifikationen aufweisen und die Messungen mit typengeprüften Messgeräten durchführen. Zur Durchführung der Kontrollmessungen beauftragen die Anlagenbesitzerinnen und Anlagenbesitzer von ihnen frei gewähltes und für die entsprechende Feuerungskontrolle qualifiziertes Kontrollpersonal.

Die Organisation und Administration der gesetzlich vorgeschriebenen Feuerungskontrolle erfolgt durch die «Geschäftsstelle Feuerungskontrolle» (nachfolgend GFK). Die GFK erhebt für ihre Arbeiten kostendeckende Administrationsgebühren und hat v.a. folgende Aufgaben:

  • Führen des Anlagenkatasters für die Gemeinden: Personen-, Adress-, Anlagen- und Messdaten werden über die FEKO gepflegt
  • Führen der Zulassungsliste für Feuerungskontrolleure (Pflichtenhefte)
  • Schriftliche Aufforderung der Anlagenbetreiber zur Messung bzw. visuellen Kontrolle
  • Verarbeitung eingehende Rapporte und Stellungnahmen an Anlagenbetreiber
  • Direktes Inkasso der Administrativgebühr bei den Feuerungskontrolleuren
  • Neutrale Auskunfts- und Beratungsstelle bei Geruchsklagen

Amtsstelle seitens Gemeinde Gelterkinden ist primär Ott Christian, Gemeindeverwalter. Die Amtsstelle erlässt Verfügungen über die Sanierung und Stilllegung von Feuerungsanlagen.

Verordnung über die Feuerungskontrolle der Gemeinden
Geschäftsstelle Feuerungskontrolle Basel-Landschaft
Abteilung Leitung, Stabstellen
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