Ein Baugesuch ist grundsätzlich notwendig beim Bau von Neu-, Um- und Anbauten, wesentlichen Zweckänderungen sowie Abbrucharbeiten in Kernzonen. Zudem auch beim Bau von Stützmauern (Höhe über 1.20 m), Abgrabungen, Aufschüttungen und Lärmschutzanlagen.
Die Baubewilligungsbehörde ist das kantonale Bauinspektorat in Liestal.
Situationspläne für Bauvorhaben sind bei der Jermann Ingenieure + Geometer AG anzufordern.