Verwaltung
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Kleinbaugesuch

Die Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) bestimmt, welche Bauten und Anlagen im Siedlungsgebiet dem kleinen Baubewilligungsverfahren (Kleinbaugesuch) der Gemeinde unterstehen. 

  • Freistehende Kleinbauten ohne Feuerungsanlagen innerhalb der ausgeschiedenen Bauzonen, sofern die Kleinbaute nicht mehr als 12.00 m2 Grundfläche und eine Höhe von nicht mehr als 2.50 m ab gewachsenem Terrain aufweist.
  • Fahrnisbauten mit vorübergehender Zweckbestimmung
  • Einfriedigungen zwischen Nachbarparzellen sowie an Verkehrsflächen mit Zustimmung des Strasseneigentümers.
  • Antennenanlagen für Funk- und Fernsehempfang
  • Unterhaltsarbeiten und Renovationen an geschützten Gebäuden nach Anhörung der Denkmalpflege.
  • Unterhaltsarbeiten und Renovationen an Bauten und Anlagen in der Kernzone, innerhalb eines Quartierplans oder einer Überbauung nach einheitlichem Plan.
  • Umfangreiche Bauplatzinstallationen mit Kantinen und Schlafbaracken.

Kleinbaugesuche sind mit dem Gesuchsformular "Baubegehren für Kleinbauten und Fahrnisbauten" der Gemeinde einzureichen. Die Gemeinde erteilt die Kleinbaubewilligung.

Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz
Abteilung Bau
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