Gemäss Wasserreglements richtet sich bei Umnutzungen, Um- und Erweiterungsbauten die Anschlussgebühr nach der Erhöhung der Belastungswerte. Falls beim vorliegenden Projekt bestehende Wasserinstallationen und Apparate entfernt werden, muss daher vor Baubeginn dieser LU-Wert durch die Brunnenmeisterei erfasst werden. Bitte vereinbaren Sie den Termin direkt mit der Brunnenmeisterei.
Falls beim Bauprojekt keine Änderung an der Wasserinstallation vorgenommen wird, ist keine Installationsanzeige einzureichen.
Nach Bauende wird durch die Brunnenmeisterei eine Installationskontrolle durchgeführt und der definitive LU-Wert des Bauprojektes bestimmt. Gemäss Wasserreglement und Abwasserreglement wird die Höhe der Anschlussgebühren durch den LU-Wert bestimmt.