Die vorübergehende Benutzung von öffentlichem Gemeindeareal (Strassen, Plätze, Wege, Trottoirs usw.) für Bauinstallationen, Abladen und Lagern von Baumaterialen usw. ist nur mit einer Bewilligung der Gemeinde gestattet.
Entsprechende Vorhaben sind mit dem Gesuchsformular der Gemeinde zu melden.