Die Aufgrabung von öffentlichem Gemeindeareal (Strassen, Plätze, Wege, Trottoirs, etc.) ist nur mit einer Bewilligung der Gemeinde gestattet. Kontaktstelle ist die Abteilung Bau.
Gesuche für Aufgrabungen sind sieben Tage vor Beginn mit dem Formular "Aufgrabungsgesuch Gemeindestrassen" der Gemeinde einzureichen.
Die Ausführung hat gemäss den Ausführungsrichtlinien für Aufgrabungen in Gemeindestrassen zu erfolgen.
Die Strassenaufbrüche sind mit den diversen Unternehmen (EBL, Swisscom, Gemeindewerke) vorgängig zu koordinieren, so können unnötige Strassenaufbrüche vermieden werden. Es liegt im Interesse der Gemeinde, dass die Strassen so wenig wie möglich aufgegraben werden. Die Werkleitungen sind vor den Eindeckarbeiten den entsprechenden Werken zur Einmessung zu melden.