Jeweils im Herbst werden die Wasseruhren von den Mitarbeitenden der Brunnenmeisterei abgelesen. Die Gemeinde wird dabei in zwei hälftige Gebiete eingeteilt, welche jährlich alternierend kontrolliert werden.
In der einen Hälfte werden die Wasseruhren von den Mitarbeitenden der Brunnenmeisterei abgelesen. Die entsprechenden Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer sowie die Hauswarte werden dabei gebeten, den Zugang zu den Wasseruhren freizuhalten.
In der anderen Hälfte werden die Wasseruhren durch die Hauseigentümerschaften abgelesen. Sie erhalten dazu von der Gemeindeverwaltung eine Selbstdeklarationskarte zugestellt, welche sie der Gemeinde ausgefüllt wieder zu retournieren haben.
Die Gemeinde informiert jeweils rechtzeitig über den genauen Zeitpunkt der Wasseruhrablesungen.