Der Beauftragte, bzw. die Beauftragte für die Landwirtschaft (frühere Bezeichnung: Ackerbaustellenleiter / Ackerbaustellenleiterin) wird vom Gemeinderat gewählt.
Die Aufgaben richten sich nach den einschlägigen Rechtsgrundlagen, insbesondere nach der kantonalen Verordnung über die Direktzahlungen, die Betriebsanerkennungen, die Betriebshelfer- und Landdienste.