Verwaltung
Verwaltung

Beauftragte/r für die Landwirtschaft (Ackerbaustellenleitung)

Der Beauftragte, bzw. die Beauftragte für die Landwirtschaft (frühere Bezeichnung: Ackerbaustellenleiter / Ackerbaustellenleiterin) wird vom Gemeinderat gewählt.

Die Aufgaben richten sich nach den einschlägigen Rechtsgrundlagen, insbesondere nach der kantonalen Verordnung über die Direktzahlungen, die Betriebsanerkennungen, die Betriebshelfer- und Landdienste.

    Verordnung über die Direktzahlungen, die Betriebsanerkennungen, die Betriebshelfer- und Landdienste
    Beauftragte/r für die Landwirtschaft (Ackerbaustellenleitung)
    -
    Aufgrund Ihrer Browser-Einstellungen (Do Not Track), werden nur technisch notwendige Cookies genutzt!

    Datenschutz-Hinweis

    Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Website für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung

    Notwendige Cookies werden immer geladen