Verwaltung
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Laternenparking / Nachtparking

Das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Areal, das sogenannte Laternenparking, ist bewilligungs- und gebührenpflichtig.

Die Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzer werden gebeten, ihre Fahrzeuge primär auf dem eigenen oder auf privatem Areal zu parkieren. In Gelterkinden stellt das regelmässige Parkieren von Motorfahrzeugen über Nacht auf öffentlichem Areal einen bewilligungspflichtigen gesteigerten Gemeingebrauch dar. Dies gilt auch dann, wenn nur teilweise öffentliches Areal beansprucht wird. Unter Motorfahrzeuge werden motorisierte Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3.5 Tonnen verstanden. Das nächtliche Abstellen von Motorfahrzeugen mit einer Nutzlast von mehr als 1 Tonne, Anhängern jeder Art sowie Autos ohne Kontrollschilder ist auf öffentlichem Areal generell untersagt.

In der Gemeinde wohnhafte Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzer mit Motorfahrzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von 3.5 Tonnen, die keine Parkiermöglichkeit auf privatem Areal haben, können bei der Abteilung Bau eine Bewilligung für das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund beantragen. Grundsätzlich gilt eine Selbstdeklarationspflicht der Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzer. Die Gemeinde führt periodische Kontrollen durch.

Auch das regelmässige Parkieren während der Nacht in blauen Zonen ist kostenpflichtig und im Nachtparkingreglement festgehalten.

Keine Bewilligung benötigen Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzer, die den Nachweis erbringen, dass sie ihr Motorfahrzeug in der Woche während höchstens einer Nacht in Gelterkinden abstellen, sowie Monteure, Gelegenheitsarbeitende oder Feriengäste, die weniger als 30 Tage pro Jahr dauernden Aufenthalt in Gelterkinden haben.

Gebühren und Steuern
Parkgebühren
Abteilung Bau
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