Verwaltung
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Führer- und Lernfahrausweise

  • Die Gesuchsformulare um Erteilung eines Führer- bzw. Lernfahrausweises können auf der Website der Motorfahrzeugkontrolle heruntergeladen und ausgefüllt werden.
  • Beim Optiker oder Augenarzt ist ein Sehtest durchzuführen.
  • Bei der erstmaligen Beantragung eines Lernfahrausweises sind die Personalien durch die Gemeindeverwaltung zu bestätigen. Für die Identifikation ist das persönliche Erscheinen am Schalter der Einwohnerkontrolle erforderlich.
  • Das vollständig ausgefüllte Gesuch, ein farbiges Passfoto, den Sehtest und den gültigen Nothelferausweis nimmt die Abteilung Einwohnerdienste entgegen und leitet die Unterlagen an die Motorfahrzeugkontrolle weiter.
  • Wenn jemand bereits im Besitze eines Schweizer Führer- oder Lernfahrausweises ist, entfällt die Bestätigung durch die Abteilung Einwohnerdienste und die Gesuchsunterlagen können direkt an die Motorfahrzeugkontrolle zugestellt werden.
Führer- und Lernfahrausweise
Abteilung Einwohnerdienste
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