Das Fundbüro des Kantons Basel-Landschaft erfasst die Fundsachen, die ihm von den Polizeiposten übergeben werden und bewahrt sie auf. Wendet sich die Verliererin oder der Verlierer an das Fundbüro, klärt dieses das Eigentum an der Fundsache ab. Es händigt die Fundsache der berechtigten Person aus und bezahlt der Finderin oder dem Finder den Finderlohn aus.