Verwaltung
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Feuerwehrpflichtersatzabgabe, Befreiung

Im Reglement über die Feuerwehrpflichtersatzabgabe ist aufgeführt, wer von der Pflicht zur Bezahlung der Feuerwehrpflichtersatzabgabe befreit ist.

Ein Befreiungsgesuch ist mittels Gesuchsformular Befreiung Feuerwehrpflichtersatzabgabe mit den beizulegenden Unterlagen unterschrieben an den Gemeinderat einzureichen.

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