Verwaltung
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Steuern (Zustelladresse bei Wegzug ins Ausland)

Eine Zustelladresse in der Schweiz ist zwingend zu bezeichnen, wenn

  • die Einschätzung nicht bis zum Zeitpunkt des Wegzugs ins Ausland vorgenommen werden kann,
  • weiterhin eine beschränkte Steuerpflicht für steuerbare Werte in der Schweiz besteht (Liegenschaftenbesitz, Betriebsstätte),
  • es sich um eine ergänzende oder nachträgliche Veranlagung zur Quellensteuer handelt, oder Sie vom Ausland besoldet werden,
  • Sie im Ausland von einer Bundesstelle besoldet werden.

In diesen Fällen benötigt die Gemeinde eine Vertretungsvollmacht / Schweizer Zustelladresse.

Steuersituationen
Abteilung Finanzen
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