Mit dem Vorsorgeauftrag wird handlungsfähigen Personen die Möglichkeit gegeben, für den Fall der Urteilsunfähigkeit Dispositionen hinsichtlich der eigenen Rechtsvertretung, Vermögensverwaltung und Personensorge zu treffen. Als Vorsorgebeauftragte/r kann eine natürliche oder eine juristische Person eingesetzt werden.
Vorsorgeaufträge können bei der Zivilrechtsverwaltung hinterlegt werden.