Verwaltung
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Vorsorgeauftrag

Mit dem Vorsorgeauftrag wird handlungsfähigen Personen die Möglichkeit gegeben, für den Fall der Urteilsunfähigkeit Dispositionen hinsichtlich der eigenen Rechtsvertretung, Vermögensverwaltung und Personensorge zu treffen. Als Vorsorgebeauftragte/r kann eine natürliche oder eine juristische Person eingesetzt werden.

Vorsorgeaufträge können bei der Zivilrechtsverwaltung hinterlegt werden.

KESB Formulare & Merkblätter
Verordnung über die Hinterlegung von Vorsorgeaufträgen
Zivilrechtsverwaltung
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