Das Schweizer Bürgerrecht kann durch Abstammung, Adoption oder durch ordentliche oder erleichterte Einbürgerung erworben werden.
Bei Fragen zur ordentlichen Einbürgerung in Gelterkinden wenden Sie sich an die Bürgergemeinde Gelterkinden.
Informationen zur erleichterten Einbürgerung und zur Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation finden Sie in untenstehenden Links.