Verwaltung
Verwaltung

Kindesanerkennung

Wenn der Vater und die Mutter eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, kann der Vater sein Kind auf dem Zivilstandsamt anerkennen. Die Anerkennung kann schon vor der Geburt des Kindes beurkundet werden.

Zuständig für die Beurkundung der Kindesanerkennung sind bei Schweizer Bürgern alle Zivilstandsämter der Schweiz. Ausländische Staatsangehörige wenden sich für Informationen an das Zivilstandsamt des Wohnortes.

Zivilstandsamt BL
-
Aufgrund Ihrer Browser-Einstellungen (Do Not Track), werden nur technisch notwendige Cookies genutzt!

Datenschutz-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Website für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung

Notwendige Cookies werden immer geladen