Verwaltung
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Kaminfeger

Die Gewährleistung der Brandsicherheit bei Feuerungsanlagen liegt in der Eigenverantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer oder der Betreiberinnen und Betreiber der Feuerungsanlagen. Der Kaminfeger kann selbst gewählt werden, die Gemeinde kann keine Empfehlungen über Kaminfeger abgeben.

Dekret über die Sorgfaltspflicht bei Feuerungsanlagen
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