Verwaltung
Verwaltung

Tierfundstelle - Tier gefunden

Gemäss ZGB Art. 720a hat eine Person, welche ein Tier gefunden hat, die rechtmässigen Besitzer/innen zu benachrichtigen. Sind diese unbekannt, muss eine Meldung bei der kantonalen Meldestelle für Findeltiere vorgenommen werden. Im Kanton Basel-Stadt und Basel-Landschaft arbeitet diese mit der Stiftung TBB Schweiz / Tierheim an der Birs zusammen.

Stiftung TBB Schweiz / Tierheim an der Birs
-
Aufgrund Ihrer Browser-Einstellungen (Do Not Track), werden nur technisch notwendige Cookies genutzt!

Datenschutz-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Website für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung

Notwendige Cookies werden immer geladen