Gemäss ZGB Art. 720a hat eine Person, welche ein Tier gefunden hat, die rechtmässigen Besitzer/innen zu benachrichtigen. Sind diese unbekannt, muss eine Meldung bei der kantonalen Meldestelle für Findeltiere vorgenommen werden. Im Kanton Basel-Stadt und Basel-Landschaft arbeitet diese mit der Stiftung TBB Schweiz / Tierheim an der Birs zusammen.