Zu forstlichen und zu landwirtschaftlichen Zwecken sowie zum Zwecke der Jagdaufsicht und der Hege dürfen Waldstrassen mit Motorfahrzeugen ohne besondere Bewilligung befahren werden.
In der Verordnung betreffend Fahrbewilligungen für Waldstrassen werden die verschiedenen Fahrbewilligungen aufgeführt.
Für Waldfahrbewilligungen wenden Sie sich in allen Fällen an:
Forstrevier Farnsberg, Waldbewirtschaftung, Förster