Verwaltung
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Frühe Sprachförderung

Das Gesetz zur frühen Sprachförderung (GfS, SGS 116) und die entsprechende Verordnung (Vo GfS, SGS 116.11) regeln die frühe Sprachförderung. Damit will der Kanton eine bedarfsgerechte Förderung der deutschen Sprache für Kinder vor dem Eintritt in den Kindergarten bezwecken.

Seit Januar 2025 findet im Kanton Basel-Landschaft jährlich eine flächendeckende Sprachstanderhebung statt. Alle Kinder, die im darauffolgenden Jahr in den Kindergarten kommen, werden vom Kanton angeschrieben. Gemeint sind alle Kinder im entsprechenden Jahrgang, unabhängig von der Nationalität, d.h. auch die Deutschsprechenden. 

Das seit dem 1. September 2024 geltende Sprachfördergesetz verpflichtet alle Eltern, einen Fragebogen auszufüllen, um den Sprachstand ihres Kindes zu ermitteln. Die Erhebung ist keine Bewertung, sondern dient Eltern und dem Kanton als Orientierungshilfe, um den Sprachförderbedarf rechtzeitig zu erkennen und alle Kinder bestmöglich fördern zu können.

Die Gemeinde Gelterkinden kennt kein Sprachförderobligatorium.

Ansprechperson seitens Gemeinde Gelterkinden ist primär Ott Christian, Gemeindeverwalter.

Gesetz über die frühe Sprachförderung
Verordnung zum Gesetz über die frühe Sprachförderung
Frühe Sprachförderung Basel-Landschaft
Abteilung Leitung, Stabstellen
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