Für die Bestattung von Gelterkinder und Tecknauer Einwohnerinnen und Einwohner steht der Friedhof Gelterkinden zur Verfügung. Grundlagen sind das kommunale Bestattungs- und Friedhofreglement und die Bestattungs- und Gebührenordnung.
Verstirbt eine in Gelterkinden oder Tecknau wohnhaft gewesene Person, ist in jedem Fall mit der Gemeindeverwaltung Gelterkinden Kontakt aufzunehmen.
Die Abteilung Einwohnerdienste organisiert zusammen mit den Hinterbliebenen die Bestattung (Art der Bestattung, Überführungen, Kremation, Kontakt mit Pfarrstellen, amtliche Publikationen). Bitte bringen Sie ärztliche Todesbescheinigung und wo vorhanden das Familienbüchlein mit.
Die Abteilung Einwohnerdienste informiert von Amtes wegen das Erbschaftsamt, die Steuerverwaltung und die Sozialversicherungsanstalt (SVA) BL. Das Zivilstandsamt wird je nach Todesfall von der Gemeinde, dem Heim, dem Spital oder der Staatsanwaltschaft informiert. Die Hinterbliebenen müssen daher nicht mit dem Zivilstandsamt des Kantons Basel-Landschaft Kontakt aufnehmen oder dort vorbeigehen.