Verwaltung
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Todesurkunde

Die Todesurkunde vom Zivilstandsamt muss beim für den Todesort zuständigen Zivilstandsamt bestellt werden. Die ärztliche Todesbescheinigung entspricht nicht einer Todesurkunde. Der Eintrag des Todes im Familienbüchlein/Familienschein wird meist auch als Todesurkunde akzeptiert.

Zivilstandsdokumente
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