Wegzüge sind innert 14 Tagen seit dem begründeten Ereignis persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder via eUmzug zu melden.
Unterlässt eine Person die fristgerechte Abmeldung, nimmt die Gemeindeverwaltung diese von Amtes wegen sowie durch Verfügung vor. Die Gemeindeverwaltung auferlegt der Person die Kosten des Verwaltungsaufwands (§ 6 ARG).
Für Ihre Abmeldung wird benötigt:
Schweizer Bürgerinnen und Bürger:
- Amtlicher Ausweis
- Neue Wohnadresse
- Wegzugsdatum
Ausländische Staatsangehörige:
- Ausländerausweis
- Neue Wohnadresse
- Wegzugsdatum
Abmeldung bei Auslandaufenthalten:
- Informieren Sie bitte frühzeitig telefonisch oder persönlich die Einwohnerdienste und die Steuerabteilung.