Für die Durchführung von Beweisaufnahmen über den Zustand von Wohn- und Geschäftsräumen kann der Wohnungsexperte der Gemeinde beigezogen werden. Dieser nimmt auf Verlangen von Mietern und Mieterinnen sowie von Vermietern und Vermieterinnen ein Protokoll über den Zustand des Mietobjektes auf. Der Wohnungsexperte kann von der Schlichtungsstelle zur Abklärung und Auskunftserteilung beigezogen werden. Die Aufgaben des Wohnungsexperten der Gemeinde richten sich nach dem Gesetz über die Behörden und das Verfahren bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von unbeweglichen Sachen.
Für die Inanspruchnahme des Wohnungsexperten der Gemeinde wird eine Gebühr verrechnet. Für Fragen und Terminvereinbarungen wenden Sie sich an die Abteilung Bau.