Wenn Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachzuweisen haben, stellt Ihnen die Abteilung Einwohnerdienste gerne eine Niederlassungsbescheinigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die gebührenpflichtige Niederlassungsbescheinigung direkt am Schalter oder via Online-Formular bestellen.