Verwaltung
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Hundehaltung

Registrierungspflicht
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.

Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen. Die Gemeinde händigt einen Ausdruck der Registrierungsdaten aus.

Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus bzw. der Gemeinde zudem folgende Mutationen zu melden:

  • Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
  • Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
  • Export und Tod des Hundes

Sie können dies entweder über www.amicus.ch oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Meldungen über Namens- und Adressänderungen werden durch die Gemeinde in Amicus angepasst.

Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.
Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.

Meldepflicht bei der Gemeinde
Halter/innen registrierter Hunde müssen Änderungen ihrer Personalien, Halterwechsel, Zu-, Um- oder Wegzüge sowie den Tod des Hundes innert 14 Tagen der Wohnsitzgemeinde melden.

Wer einen neuen Hund hat, füllt das Anmeldeformular aus und reicht dies mit den erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde (Abteilung Einwohnerdienste) ein. Im Kanton Basel-Landschaft ist zudem eine Bestätigung über eine Haftpflichtversicherung einzureichen.
Link zur Tierseuchenverordnung des Bundes.

Hundegebühr
Diese beträgt in Gelterkinden für den ersten Hund CHF 100.00 pro Jahr und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt CHF 150.00 pro Jahr. Ausnahmen/Spezialfälle siehe Hundereglement der Gemeinde Gelterkinden. Bei der Hundegebühr handelt es sich um eine Jahrespauschale. Bei Halterwechsel, Wegzug oder Tod des Tieres erfolgt keine Rückerstattung.

Freilaufende Hunde
Die Kontaktstelle der Gemeinde bei freilaufenden, besitzlosen Hunden ist während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung die Abteilung Einwohnerdienste. Sie nimmt entsprechende Meldungen entgegen und wird anschliessend zusammen mit dem Gemeindewerkhof versuchen, den Hund zu identifizieren und dem Hundehaltenden wieder zurückzugeben. Ausserhalb der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung nimmt die Polizei Basel-Landschaft entsprechende Meldungen entgegen.

Gemäss kommunalem Hundereglement werden die effektiven Kosten für das Ausfindigmachen von Hundehaltenden, das Einfangen und Unterbringen entlaufener Hunde usw. vollumfänglich weiter verrechnet.

AMICUS
animundo
Hunde - Informationen Kanton Basel-Landschaft
Abteilung Einwohnerdienste
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