Möchten Sie eine Erstausbildung, eine Zweitausbildung oder eine Weiterbildung beginnen, haben aber die finanziellen Mittel dafür nicht? Der Kanton Basel-Landschaft gewährt Ausbildungsbeiträge, wenn die Kosten weder von Ihnen noch von Ihren Angehörigen oder auf andere Weise aufgebracht werden können (Subsidiaritätsprinzip). Damit fördert der Kanton die Chancengleichheit beim Zugang zur Bildung.