Im individuellen Gespräch ermitteln die Sozialen Dienste anhand von Unterlagen den Lebensbedarf der Antragstellerinnen und Antragsteller (soziales Existenzminimum gemäss kantonalen Richtlinien) und richtet Sozialhilfegelder aus, sofern das Einkommen geringer ist als das errechnete soziale Existenzminimum.