Verwaltung
Verwaltung

Garantie- und Verpflichtungserklärung (Einladung ausländische Personen)

Visumspflichtige ausländische Personen benötigen unter Umständen (Entscheid durch die Schweizerische Auslandvertretung) eine Verpflichtungserklärung (Schweizerische Auslandvertretung) von ihnen bekannten Personen in der Schweiz (= Gastgeber/in / Garant/in), wenn sie in die Schweiz einreisen wollen. Mit einer solchen Erklärung verpflichtet sich der/die Garant/in, die ungedeckten Kosten für den Lebensunterhalt (inkl. Unfall und Krankheit), sowie für die Rückreise zu übernehmen, die dem Gemeinwesen durch den Aufenthalt der ausländischen Person entstehen.

Die Gemeinden haben auf dem Verpflichtungserklärungsformular (Schweizerische Auslandvertretung) anzugeben, ob nach ihrer Einschätzung der/die Garant/in in der Lage ist, den eingegangenen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Bei der Beurteilung durch die Gemeinde gelangen folgende Kriterien zur Anwendung:

  • Keine Betreibungen innerhalb der letzten 3 Jahre
  • Steuerbares Vermögen ist maximal um den Freibetrag, vermindert um CHF 30'000.00 pro einreisewillige Person im Minus (ausgenommen Hypotheken als Ursache)
  • Keine bestehende Sozialhilfebezüge und keine Rückleistungsschulden
  • Keine bestehenden Steuerausstände (Bund, Kanton, Gemeinde)
  • Das Einkommen übersteigt die nach dem Sozialhilfegesetz ermittelten Ansätze (inkl. der einreisenden Person) um 20 %, dies unter Beachtung des Wohnorts der einreisenden Person

Wichtig: Die Verpflichtungserklärung (Schweizerische Auslandvertretung) ist zusammen mit dem Garantie- und Verpflichtungserklärungsformular der Gemeinde abzugeben. Die Gemeinde prüft das Gesuch und gibt anschliessend eine Stellungnahme zuhanden des Amts für Migration, Integration und Bürgerrecht des Kantons Basel-Landschaft ab. Die Schweizerische Auslandvertretung entscheidet in eigener Zuständigkeit über die Erteilung oder Verweigerung des Visums.

Für die Bearbeitung wird von der Gemeinde eine Gebühr erhoben.

Gebühren und Steuern
Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung
FAQ-Einreise Punkt 8 Gastgeberin oder Gastgeber in der Schweiz
Abteilung Einwohnerdienste
Aufgrund Ihrer Browser-Einstellungen (Do Not Track), werden nur technisch notwendige Cookies genutzt!

Datenschutz-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Website für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung

Notwendige Cookies werden immer geladen