Verwaltung
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Herzlich willkommen in Gelterkinden

Wir freuen uns sehr, dass Sie Gelterkinden als neuen Wohnort gewählt haben.

Sie finden hier wichtige Informationen über unsere Gemeinde und zu Ihrem Zuzug.

Aktuelles
Aktuelle Informationen und Publikationen der Gemeinde finden Sie auf unserer Website, in der Gemeinde-App (Gemeinde Gelterkinden) oder in der Oberbaselbieter Zeitung (ObZ).

Allgemeine Informationen zum Leben im Kanton Basel-Landschaft finden Sie in vielen Sprachen unter Hallo Baselland.

Jodtabletten
In der Schweiz benötigen alle Einwohnerinnen und Einwohner, die im Umkreis von 50 km um die Schweizer Kernkraftwerke wohnen, eine Packung Jodtabletten. Es handelt sich um eine Versorgemassnahme für den Fall eines schweren Kernkraftwerk-Zwischenfalls.

Falls Sie noch keine Jodtabletten besitzen, kann ein Bezugsschein bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Die Jodtabletten können mit dem Bezugsschein gratis in jeder Apotheke bezogen werden und sind zu Hause aufzubewahren.

Auskunfts- und Adresssperre
Informationen finden Sie unter: Sperren von Personendaten (Auskunfts- und Adresssperre)

Adressänderung Post
Bitte melden Sie Ihre Adressänderung direkt bei der Post.

Parkieren
In der Gemeinde wohnhafte Personen, die keine Parkmöglichkeit auf privatem Areal haben, können eine Bewilligung für das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund beantragen.

Auch das regelmässige Parkieren während der Nacht in blauen Zonen ist kostenpflichtig.

Schule
Melden Sie Ihren Zuzug direkt beim Sekretariat der entsprechenden Schule.

Kinder- und Jugendzahnpflege
Informationen finden Sie unter: Kinder- und Jugendzahnpflege

Abfallentsorgung
Informationen finden Sie unter: Abfallentsorgung

Krankenkasse
In der Schweiz gilt eine obligatorische Krankenkassenversicherungspflicht.

Informationen zur Prämienverbilligung finden Sie auf der Website der SVA BL.

Gemeinde- und Schulbibliothek
Informationen finden Sie unter: Gemeinde- und Schulbibliothek

Hallen-Freibad
Informationen finden Sie unter: Hallen-Freibad

Motorfahrzeugkontrolle (Strassenverkehrsamt) 
Adressänderungen müssen der Motorfahrzeugkontrolle gemeldet werden.

Wenn Sie die Motorfahrzeugkontrolle nach dem Zuzugs- oder Umzugsdatum kontaktieren, benötigen Sie keine Adressbestätigung der Gemeinde. Wenn Sie die Änderungen vor dem Zuzugs- oder Umzugsdatum melden, können Sie bei uns eine Anmeldebestätigung verlangen. 

Abteilung Einwohnerdienste
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